Was ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?
Mit dem Solarpaket I wurde im Mai 2024 die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eingeführt. Mit diesem Modell können Bewohner*innen von kleinen Mehrfamilienhäusern lokal erzeugten Solarstrom gemeinschaftlich nutzen. Auch in anderen Gebäuden mit mehreren Parteien funktioniert das Modell, etwa für Gewerbe. Anders als beim Mieterstrom liefert die Eigentümerin der PV-Anlage (z.B. die Vermieterin, die Wohnungseigentümergemeinschaft oder eine Energiegenossenschaft) nur den Solarstrom vom Dach. Den Reststrom (z.B. nachts) beziehen die Nutzer*innen weiterhin von einem Stromlieferanten ihrer Wahl.
Das Bündnis Bürgerenergie hat einen neuen Leitfaden veröffentlicht, der das Modell erklärt: Was sind die Voraussetzungen? Wie wird der lokal erzeugte Strom unter den Nutzer*innen aufgeteilt? Wer kann eine Solaranlage betreiben? Was genau ist der Unterschied zwischen Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung?
Das Video “Was ist die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?” (Link zu YouTube) erklärt anschaulich die Grundlagen.
Mehr über die Umsetzung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung erfahren Sie in unserem Praxisworkshop Mieterstrom und Quartiersversorgung planen und erfolgreich umsetzen am 8. November 2024.