Was sind Energiegenossenschaften?
In Bürgerenergiegenossenschaften gestalten Menschen gemeinsam, sozial und zukunftsorientiert die Energiewende in Bürger*innenhand
Bürger*innen schließen sich zusammen, packen an, werden aktiv für den Klimaschutz und bringen die dezentrale Energiewende in der Region voran. Energiegenossenschaften sind der Förderung ihrer Mitglieder verpflichtet. Ihr Ziel ist die Energiewende vor Ort.
Was Energiegenossenschaften alles können, zeigt der Film “Bürger.Macht.Energie” des Landesnetzwerks BürgerEnergiegenossenschaften (LaNEG) Rheinland-Pfalz e.V. (2019):
Energiegenossenschaften engagieren sich in verschiedenen Geschäftsfeldern
- Sie bauen Photovoltaik-Anlagen, zum Beispiel auf Dächern von öffentlichen Gebäuden wie Schulen oder Rathäusern, auf Fabrikhallen oder für Privatpersonen, und liefern günstigen Ökostrom.
- Sie bauen oder beteiligen sich an Solarparks und Windenergieanlagen.
- Sie bauen und betreiben Nahwärmenetze.
- Sie bieten E-Carsharing an oder betreiben Ladesäulen.
- Sie verkaufen Solaranlagen oder Balkonkraftwerke an Privatpersonen.
- Sie verkaufen regionalen Ökostrom.
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Interessante Beispiele aus der Praxis finden Sie auf unserer Praxisplattform.
Energiegenossenschaften setzen die Energiewende vor Ort um
Durch Energiegenossenschaften können Bürgerinnen und Bürger gemeinsam in erneuerbare Energien vor Ort investieren. So werden mit verantwortungsvollen Geldanlagen Mittel für die Energiewende generiert. Mit diesem Kapital setzen die Genossenschaften vor Ort Projekte um – etwa PV-Anlagen auf Dächern von kommunalen Gebäuden oder Unternehmen. Dabei bleibt ein großer Teil der Wertschöpfung vor Ort.
Energiegenossenschaften sind innovativ
Sie realisieren Projekte mit echter Bürgerbeteiligung und gehen neue Wege der Energieerzeugung und -vermarktung. Energiegemeinschaften probieren neue Geschäftsmodelle aus und gehen voran, lange bevor große Energieversorger einsteigen.
In Energiegenossenschaften können alle mitmachen
Die meisten Energiegenossenschaften werden von engagierten Bürger*innen auf den Weg gebracht. Bürger*innen, Unternehmen, Kommunen und Vereine können Mitglied der Genossenschaft werden. Wer beitreten will, erwirbt mindestens einen Genossenschaftsanteil. Die Mitgliedsanteile sind meist niedrig: Oft kann man schon mit 100 Euro Mitglied einer Genossenschaft werden. Alle Mitglieder sind zugleich Miteigentümer*innen und können über die Ausrichtung des Unternehmens mitbestimmen. Dabei ist die Haftung auf die erworbenen Anteile beschränkt.
Energiegenossenschaften sind demokratisch organisiert
Jedes Mitglied hat eine Stimme, egal, wie viele Anteile sie oder er besitzt. In der Generalversammlung wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte den Aufsichtsrat, der ihre Interessen vertritt. Auch die Mitglieder des Vorstands müssen selbst Mitglied der Genossenschaft sein. Sie führen das Unternehmen und werden vom Aufsichtsrat ernannt oder von den Mitgliedern gewählt.
Energiegenossenschaften bieten eine nachhaltige Geldanlage
Durch Ausschüttungen profitieren die Mitglieder von den erzielten Gewinnen der Genossenschaft. Keine andere Unternehmensform ist so insolvenzsicher: Jede Genossenschaft wird bei ihrer Gründung und dann mindestens alle zwei Jahre von einem Genossenschaftsverband geprüft.
Energiegenossenschaften finden
Nutzen Sie unsere Datenbank, um eine Energiegenossenschaft in Ihrer Nähe zu finden.
Energiegenossenschaften im Porträt: Beitrag über die bürgerINenergie eG
Der Beitrag aus der SWR-Landesschau Rheinland-Pfalz vom 9.10.2024 zeigt, was Bürgerenergiegenossenschaften konkret machen und wie jede*r Einzelne vor Ort an der Energiewende mitwirken kann.