Was bedeutet der Koalitionsvertarg für die Bürgerenergie?

Einerseits Energy Sharing, Bürgerenergie und Mieterstrom, andererseits neue Gaskraftwerke und die Abschaffung des "Heizungsgesetzes" – erste Einschätzungen zum Koalitionsvertrag.

Verbraucher*innen sollen stärker zu Mitgestalter*innen der Energiewende werden, durch Mieterstrom, Bürgerenergie und Energy Sharing – so steht es im Koalitionsvertrag. Auch zum deutschen Ziel der Klimaneutralität bis 2045 bekennt sich die Koaltion und schreibt: “Wir wollen die Energiewende transparent, planbar und pragmatisch zum Erfolg machen”. Auf der anderen Seite will die Koalition neue Gasraftwerke fördern, die umstrittene CO2-Speicherung ermöglichen und das sog. Heizungsgesetz abschaffen. Zu befürchten ist auch die Abschaffung des EEG. So heißt es im Koalitionsvertrag: “Zudem sollen sich die Anlagen beim Ausbau der Erneuerbaren perspektivisch vollständig am Markt refinanzieren.”

Das Bündnis Bürgerenergie hat eine erste Einschätzung des Koalitionsvertrages abgegeben; beim pv-magazine gibt es einen Überblick zu den Vereinbarungen zusammen mit Kommentaren aus der Branche.