Nach langen Verhandlungen ist das Solarpaket I nun Gesetz. Das sind die wichtigsten Neuerungen:
- Mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung können Vermieter*innen, Eigentümergemeinschaften u.a. Solaranlagen installieren und den Strom kostengünstig an ihre Mieter*innen weitergeben, ohne den Status eines Energieversorgungsunternehmens (EVU) und ohne die Pflicht, den gesamten Storm zu liefern. Auch zwischengespeicherter Strom darf genutzt werden.
- Größere Photovoltaik-Dachanlagen zwischen 40 und 750 kW erhalten eine um 1,5 ct/kWh höhere Einspeisevergütung bzw. Marktprämie.
- Für Balkonmodule gibt es bürokratische Erleichterungen und für Freiflächenanlagen wurden Biodiversitätskriterien festgelegt.
- Wermutstropfen: Für große Solaranlagen auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand wurde die Ausschreibungsschwelle von 1 MW auf 750 KW gesenkt.
Beim Solarenergie Förderverein gibt es einen Überblick zum Solarpaket I als Download.
Was die Änderungen des Solarpakets für die Bürgerenergie bedeuten, hat das Bündnis Bürgerenergie aufgeschrieben.
Auch das pv magazine hat eine Zusammenfassung.
Das Thema gemeinschaftliche Gebäudeversorgung behandeln wir im Juni im Rahmen des Praxisworkshops Mieterstrom und Quartiersversorgung planen und erfolgreich umsetzen.