Energy Sharing soll die unkomplizierte gemeinsame Nutzung von Strom aus Erneuerbaren Energien ermöglichen - zum Beispiel, indem überschüssiger Solarstrom an die Nachbar*innen geliefert wird. Im EU-Recht ist Energy Sharing schon vorgesehen, mit der Novelle des EnWG soll es auch in Deutschland ermöglicht werden. Leider bleibt der vorgelegte Referentenentwurf weit hinter den Möglichkeiten zurück, schreibt das Bündnis Bürgerenergie in seiner ausführlichen Stellungnahme zum Referentenentwurf (pdf).
Auch die im Entwurf vorgesehene bundesweite Regelung zur Bürgerbeteiligung bei Solarparks und Windenergieanlagen sei höchstens eine Minimaloption und garantiere keine relevante Bürgerbeteiligung. Ähnlich äußerte sich die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV: Der Vorschlag zur Bürgerbeteiligung sei “ungeeignet” und schaffe keine Akzeptanz (Link).