Seit dem 1. Juni 2026 ist Energy Sharing in Deutschland rechtlich möglich, die Umsetzung hakt jedoch. In ihrer Mitteilung vom 7. Juli 2026 beschreibt die Bundesnetzagentur nun ein sogenanntes Dienstleistungsmodell. In diesem Modell übernimmt ein Lieferant die Rolle, Strom aus Erzeugungsanlagen aufzunehmen und an Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher weiterzuliefern. Die BNetzA kommt zu dem Ergebnis, dass damit eine Option für Energy Sharing bestehe und es keine weiteren Umsetzungserfordernisse für Netzbetreiber gebe. Das Bündnis Bürgerenergie kritisiert diese Haltung in einer Pressemitteilung scharf, denn damit wird das Recht auf gemeinschaftliche Nutzung von Energie von Bürger*innen und Energiegemeinschaften untergraben. Stattdessen wird Energy Sharing auf ein Liefermodell reduziert.
In einem Positionspapier hatten viele Akteuren aus der (Bürger-)Energiebranche im Mai Vorschläge gemacht, wie Energy Sharing mit leistungsfähigen digitalen Prozessen umgesetzt werden könnte.
