Wo funktioniert Mieterstrom und GGV?

Die Umsetzung dezentraler Versorgungskonzepte steht und fällt mit dem zuständigen Verteilnetzbetreiber. Eine bundesweite Erhebung soll Transparenz schaffen: Was funktioniert und was nicht? Und: Ein neuer Leitfaden klärt über die Pflichten der VNB auf.

Dezentrale Versorgungskonzepte wie Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) und Mieterstrom sind ein Schlüssel für eine erfolgreiche Energiewende vor Ort. Doch in der Praxis bremsen uneinheitliche und intransparente Prozesse bei Verteilnetzbetreibern (VNB) Projekte aus oder verhindern sie ganz. Statt klarer Standards erleben gibt es einen Flickenteppich individueller Verfahren. Dies führt zu Verzögerungen, Unsicherheit oder sogar zum Abbruch von Projekten. Einige haben es aber trotzdem geschafft, erfolgreich Projekte umzusetzen. 

Deshalb wollen wir wissen, welche VNB dezentrale Stromversorgung bereits ermöglichen – und wo es hakt. Dafür sammeln wir Praxiserfahrungen und schaffen eine Übersicht, welche VNB was bereits umsetzen können. So entsteht Transparenz und eine Datengrundlage, um öffentlichen Druck aufzubauen, wenn VNB ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen.

Wir bitten deshalb gemeinsam mit dem Bündnis Bürgerenergie und dem 1000GW Institut alle, die an GGV- oder Mieterstromprojekten arbeiten, ihre Erfahrungen einzubringen – egal ob positiv oder herausfordernd. Jede Rückmeldung hilft, Best Practices sichtbar zu machen, Muster zu erkennen und politischen wie regulatorischen Handlungsbedarf klar zu benennen. 

  • Jetzt an der Umfrage teilnehmen (nicht erschrecken: Die Umfrage ist ausführlich. Wir wollen genau wissen, wie es läuft!)
  • Aufruf weiterleiten an Projektpartner und Kolleg*innen oder andere Initiativen oder Genossenschaften. Je mehr mitmachen, um so besser das Ergebnis! 

Die Umfrage läuft bis zum 8. März.

Passend dazu hat das Bündnis Bürgerenergie gerade einen Leitfaden herausgegeben, der im Detail erklärt, welche Rechte und Pflichten Verteilnetzbetreiber und grunzuständige Messstellenbetreiber bei der Umsetzung von dezentralen Versrgungsmodellen gesetzlich haben.