Verschleppter Smart-Meter-Rollout und mangelhafter Rechtsrahmen für Energy Sharing bremsen die Energiewende aus

Mit dem neuen EnWG wird Energy Sharing möglich, aber die technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen fehlen vielerorts.

Im November 2025 haben Bundesrat und Bundestag eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen. Mit dem neuen neuen § 42c wird Energy Sharing erstmals in Deutschalnd ermöglicht. Anlagenbetreibende dürfen nun Strom über das öffentliche Stromnetz direkt an Letztverbraucher liefern – zunächst innerhalb eines Bilanzierungsgebiets, später auch darüber hinaus. Die Regelung gilt für Privatpersonen sowie Personengesellschaften und juristische Personen, deren Mitglieder ausschließlich sebst Letztverbraucher (Privatpersonen oder kleine und mittlere Unternehmen) oder Personen des öffentlichen Rechts sind, sofern der Betrieb der Anlagen nicht die überwiegende gewerbliche Tätigkeit der Mitglieder darstellt. Das Bündnis Bürgerenergie hat eine knappe Übersicht über die neue Regelung zusammengestellt.

Mit dieser Regelung ist der erste Schritt getan, um Energy Sharing in Deutschland zu etablieren. Inwieweit Energy Sharing mit dieser Regelung ein wirtschaftliches Modell zur Stromvermarktung wird, ist allerdings offen. Denn Voraussetzung ist neben einem Stromliefervertrag und einem Vertrag über die gemeinsame Nutzung eine viertelstundengenaue Messung und Bilanzierung des erzeugten und verbrauchten Stroms. Dies ist mit Aufwand und hohen Kosten für Messtechnik und Abrechnung verbunden und bisher in vielen Netzgebieten noch gar nicht möglich. Zugleich fallen für den gelieferten Strom Netzentgelte in voller Höhe an. In der Pressemitteilung ordnet Politikreferentin Valérie Lange vom Bündnis Bürgerenergie die Neuerung ein: “Die fehlende Wirtschaftlichkeit ist der Knackpunkt der neuen Regelung. Es gibt keinerlei Anreize, die den zusätzlichen bürokratischen und messtechnischen Aufwand kompensieren.“ Sie fordert Nachbesserungen, u.a. eine Reduzierung der Netzentgelte. Noch deutlicher in ihrer Kritik wird die Deutsche Umwelthilfe: "Das Gesetz für Energy Sharing ist leider an Praxisuntauglichkeit kaum zu überbieten”, so Geschäftsführerin Barbara Metz. Eine ausführliche Analyse und Einschätzung findet sich u.a. bei der Wirtschaftskanzlei orka (pdf).

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) und der Bundesverband Steckersolar (BVSS) fordern die Bundesregierung indes zu einem klaren Bekenntnis für die dezentrale Energiewende in Bürgerhand auf. Der verschleppte Smart-Meter-Rollout, der komplizierte Rechtsrahmen für Energy Sharing sowie die unzureichenden Regelungen für Kleinspeicher mit und ohne Photovoltaik reichten bei weitem nicht aus. In der Folge bleibe das enorme Potenzial der dezentralen Energiewende weiterhin unausgeschöpft, so die Verbände (Zur Pressemitteilung).