NRW fördert Bürgerenergiegemeinschaften

Das Land fördert die Planung und Machbarkeitsprüfung von Bürgerenergieprojekten mit bedingt rückzahlbaren Zuschüssen.

Mit dem Bürgerenergiefonds unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Zusammenschlüsse von Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und juristischen Personen in der Phase der Vorplanung und Machbarkeitsprüfung von Bürgerenergieprojekten mit dem Schwerpunkt Stromerzeugung in den Sektoren Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft und Bioenergie. Damit wird ein Beitrag zu dem Ziel geleistet, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen und die Akzeptanz vor Ort zu erhöhen. Insbesondere sollen mit dem Bürgerenergiefonds Nachteile von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber professionellen Investoren ausgeglichen werden.

Bürgerenergiegesellschaften können bis zu 300.000€ für Vorlaufkosten erhalten, die bei Realisierung des Projekts zurückgezahlt werden müssen. Bei den Antragstellenden muss es sich um einen verbindlichen Zusammenschluss von mindestens sieben natürlichen Personen handeln, wobei darüber hinaus auch die Beteiligung von Kommunen und juristischen Personen möglich ist. Der vorgesehene Investitionsort muss in NRW und in dem Gebiet der kreisfreien Stadt oder des Kreises oder einer direkt an diese angrenzenden Gemeinde des ersten Wohnsitzes der beteiligten Personen liegen.

Mehr Informationen bei der NRW.Bank