Der Bundesgerichtshof hatte im Mai 2025 auf Grundlage eines vorangegangenen Urteils des EuGH entschieden, dass die Kundenanlage nicht EU-rechtskonform sei. Das Urteil sorgt für massive Verunsicherung für Mieterstromprojekte von Bürgerenergiegemeinschaften. Die Kundenanlage ist zentraler Bestandteil der netzentgeltbefreiten Direktbelieferung von Photovoltaik-Mieterstrom. Auch in zahlreichen anderen Bereichen sind Kundenanlagen üblich, wie z.B. bei kommunalen Gebäuden, öffentlichen Einrichtungen und Quartieren sowie generell bei Quartierskonzepten u.a. mit Wohnungseigentümergemeinschaften auch in Form von Einfamilienhäusern, und es drohen dieselben Konsequenzen wie bei der Wohnungswirtschaft, Wirtschaftsimmobilien und der Industrie.
Die Verbände appellieren an die Bundesregierung und die zuständigen Ministerien: Es braucht eine gesetzliche Lösung auf EU- und Bundesebene um einen erheblichen Schaden von Unternehmen und Energiewende abzuwenden.
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In einem weiteren Appell zum Thema Dach-Photovoltaik fordert die Deutsche Umwelthilfe zusammen mit Verbänden und Kommunen, Dach-Photovoltaik zu sichern für Gewerbe, Kommunen und Bürger.
Der dieser Tage zu veröffentlichende „Realitätscheck“ für die Energiewende von Wirtschafsministerin Reiche droht Photovoltaik-Anlagen auf Dächern – ein zentraler Hebel für kommunalen Klimaschutz - auszubremsen.
Das Aktionsbündnis fordert Unterstützung von der Bundesregierung für Privatpersonen, Kommunen und Bürgerenergie bei der urbanen Energiewende durch Smart-Meter-Rollout, Energy Sharing und Mieterstrom.
Zum Appell Dach-Photovoltaik sichern für Gewerbe, Kommunen und Bürger
